Mit dem Inkrafttreten des europäischen KI-Gesetzes (AI Act) im August 2024 steht die Wirtschaft vor einem bedeutenden Wandel im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in der Europäischen Union – unabhängig von ihrer Größe –, ihre KI-Systeme transparent zu bewerten, Risiken zu klassifizieren und eine Vielzahl regulatorischer Anforderungen zu erfüllen. Die Zielsetzung ist klar: Innovation schützen, Missbrauch verhindern und das Vertrauen in KI-Technologien stärken.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bringen die neuen Regeln erhebliche Herausforderungen mit sich. Die Komplexität der Regulierung, der hohe Dokumentationsaufwand und Unsicherheiten bei der Auslegung der Vorgaben stellen viele Betriebe vor die Frage, wie eine rechtssichere und zugleich effiziente Umsetzung gelingen kann.
Der neue staatliche Beratungsservice – zielgerichtete Unterstützung für Unternehmen
Um Unternehmen bei diesen Herausforderungen zu unterstützen, wurde ein speziell ausgerichteter staatlicher Beratungsservice ins Leben gerufen. Dieser Service stellt eine zentrale Anlaufstelle dar und richtet sich an Unternehmen aller Branchen, mit besonderem Fokus auf mittelständische und kleinere Akteure. Angeboten werden individuelle Beratung, praktische Hilfestellungen zur Implementierung der Anforderungen und umfangreiche Informationsmaterialien.
Der Beratungsservice verfolgt dabei das Ziel, Unsicherheiten abzubauen, Klarheit über Pflichten und Umsetzungsmöglichkeiten zu schaffen sowie Unternehmen im Aufbau innovativer und flexibler KI-Compliance-Strukturen zu begleiten.
Die zentralen Anforderungen des EU-KI-Gesetzes
Der AI Act gliedert KI-Anwendungen nach vier Risikoklassen: verboten, hochriskant, begrenzt riskant, und minimal riskant. Während verbotene Anwendungen (z.B. Social Scoring) grundsätzlich untersagt sind, gelten bei hochriskanten Systemen wie biometrischer Identifikation oder Anwendungen im Finanz- und Gesundheitswesen besonders strenge Vorschriften.
Kernanforderungen an Unternehmen sind unter anderem:
- Risikobewertung und -klassifizierung der eingesetzten KI-Systeme
- Dokumentation und Nachweisführung zu Trainingsdaten, Algorithmen und Kontrollmechanismen
- Laufendes Monitoring und Berichterstattung über die Systemnutzung
- Implementierung von Maßnahmen zur Datensicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit
- Schulungen für Mitarbeitende, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen
Für viele Unternehmen ergeben sich daraus neue Aufgaben, beispielsweise den Nachweis von Fairness, die Sicherstellung der Nicht-Diskriminierung und die regelmäßige Überprüfung technischer wie organisatorischer Prozesse.
Effiziente und innovationsfreundliche Compliance-Strukturen
Der Beratungsservice legt Wert darauf, dass Unternehmen nicht nur die regulatorischen Vorgaben erfüllen, sondern dies auf eine Art und Weise tun, die Innovation fördert und Ressourcen schont. Gemeinsam mit den Kunden werden schlanke Prozesse entwickelt, die agiles Handeln ermöglichen und Innovationen nicht ausbremsen.
Empfohlen wird beispielsweise der Aufbau eines interdisziplinären KI-Teams innerhalb des Unternehmens, das aus IT-, Rechts- und Fachbereichsvertretern besteht. So lassen sich technische, rechtliche und betriebliche Aspekte optimal verbinden. Unterstützt werden Unternehmen außerdem durch Tools und Checklisten, die die praktische Umsetzung der Anforderungen vereinfachen.
Empfehlungen für die erfolgreiche Umsetzung
Um die Compliance mit dem AI Act sicherzustellen und zugleich die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen einleiten:
- Bestandsaufnahme aller bereits genutzten und geplanten KI-Anwendungen: Identifizieren Sie, welche Systeme im Unternehmen existieren und wie diese genutzt werden.
- Risikobewertung und Einstufung: Führen Sie eine systematische Analyse der Risiken durch und ordnen Sie Ihre KI-Systeme den vorgesehenen Risikoklassen zu.
- Erstellung und Pflege der erforderlichen Dokumentation: Einhaltung der Transparenzpflichten und Nachweispflichten für Entwicklung, Training und Betrieb.
- Einrichtung eines Governance-Frameworks: Definieren Sie Verantwortlichkeiten, etablieren Sie interne Kontrollmechanismen und führen Sie regelmäßige Audits durch.
- Mitarbeiterschulung: Schulen Sie alle betroffenen Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Regulierung, ethischen Standards und technischen Anforderungen.
- Laufende Evaluation der KI-Lösungen: Überwachen und bewerten Sie regelmäßig die Auswirkungen und Risiken eingesetzter KI-Systeme.
Die Vorteile des Beratungsservices für Unternehmen
Die Inanspruchnahme des staatlichen Beratungsservices bietet zahlreiche Vorteile: Individuelle und lösungsorientierte Beratung, passgenaue Informationsangebote, begleitete Risikoanalysen und Unterstützung beim Aufbau eines maßgeschneiderten Compliance-Konzepts. Durch diese strukturierte und praxisnahe Begleitung sinkt der Aufwand für Unternehmen spürbar, Unsicherheiten werden reduziert und die Voraussetzungen für rechtssicheres sowie innovationsförderndes Handeln geschaffen.
Fazit: Gestärkt in die Zukunft durch kompetente Begleitung
Das Inkrafttreten des EU-KI-Gesetzes markiert eine Zäsur im Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Unternehmen. Der neue Beratungsservice unterstützt Unternehmen dabei, regulatorische Hürden zu meistern und gleichzeitig Chancen innovativer KI-Anwendungen zu nutzen. Die gezielte Förderung schlanker und flexibler Compliance-Strukturen ermöglicht es Unternehmen, sich sicher und erfolgreich im neuen regulatorischen Umfeld zu bewegen – und langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu sichern.








